Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäfts- und Lieferbedingungen für den Großhandel mit E-Liquids und E-Zigaretten
Dampferhütte B2B – WTF Handels GmbH
Fasangartengasse 1
1130 Wien
Österreich
USt-IdNr.: ATU68717622
Firmenbuchnummer: FN 414520 p
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Geschäftsführer: Andreas Zizka
Telefon: +43 1 381 100
Telefax: +43 1 381 100 999
Mail: office@wtfgmbh.at
§1 Geltungs- & Leistungsbereich
Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma WTF Handels GmbH (nachfolgend „Großhändler“ genannt) und ihren gewerblichen Kunden.
Die Bedingungen regeln insbesondere die Belieferung von:
• Tabaktrafikanten gemäß Tabakmonopolgesetz (TabMG)
• lizenzierten Verkaufsstellen für E-Zigarettenprodukte
• genehmigten und lizenzierten Großhändlern
mit:
• E-Liquids (nikotinhaltig und nikotinfrei)
• E-Liquid Aromen (Longfill Aromen und Selbstmischer Aromen)
• E-Liquid Basen
• E-Zigaretten (Einweg, Mehrweg, offenen Systeme)
• Zubehör für E-Zigaretten
Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Unternehmen.
§2 Gesetzliche Grundlagen
Der Handel erfolgt unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere:
• Tabakmonopolgesetz 1996 (TabMG)
• Tabaksteuergesetz (TabStG)
• Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG)
• EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU (TPD2)
• Produktsicherheitsgesetz
• einschlägige steuer- und zollrechtliche Vorschriften
Alle vom Großhändler vertriebenen E-Liquids erfüllen die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich:
• EU-CEG-Produktmeldung
• Kennzeichnungen
• Nikotinkonzentration
• Produktsicherheit
§3 Zulässige Kunden und Berechtigungsprüfung
Der Großhändler beliefert ausschließlich:
1. Tabaktrafikanten – Trafikanten gemäß TabMG
2. Lizenzierte Verkaufsstellen – Verkaufsstellen mit gültiger gesetzlicher Lizenz zum Vertrieb von E-Liquids, E-Zigaretten und Zubehör.
3. Genehmigte Großhändler – Großhändler mit behördlicher Genehmigung zum Handel mit E-Liquids
Der Großhändler ist berechtigt, vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung die erforderlichen gewerblichen und steuerlichen Berechtigungen zu prüfen.
Bei Wegfall der gesetzlichen Berechtigung wird die Belieferung eingestellt.
§4 Bestellung & Vertragsabschluss
Bestellungen können wie folgt erfolgen:
• schriftlich
• telefonisch
• per E-Mail
• über elektronische Bestellsysteme (z.B. Onlineshop)
Ein Kaufvertrag kommt erst mit Bestätigung durch den Großhändler zustande.
Der Großhändler ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§5 Lieferung
Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Großhändlers durch:
• Paketdienste
• Post
• Spedition
• Direktzustellung
Teillieferungen sind zulässig.
Lieferungen von E-Liquids erfolgen spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Bestellungseingang, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.
Diese Regelung erfolgt gemäß §10 TabMG 1996.
§6 Versandkosten
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Lager des Großhändlers.
Bei Bestellungen unter EUR 200 netto können Versandkosten verrechnet werden, sofern diese tatsächlich anfallen.
Die Versandkosten richten sich nach Versandart, Gewicht und Transportdienstleister.
§7 Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro, exklusive Umsatzsteuer.
Preisänderungen bleiben vorbehalten.
§8 Verbrauchsteuer auf E-Liquids
Für E-Liquids fällt in Österreich seit dem 01.04.2026 eine Verbrauchsteuer gemäß Tabaksteuergesetz an. Der Großhändler führt diese Steuer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ab. Die Verbrauchsteuer ist im Verkaufspreis enthalten, sofern keine steuerbefreite Lieferung erfolgt.
§9 Verbrauchsteuerfreie Lieferungen innerhalb der EU
Lieferungen von E-Liquids an genehmigte Großhändler innerhalb der Europäischen Union können unter den gesetzlichen Voraussetzungen umsatzsteuerfrei als innergemeinschaftliche Lieferung und verbrauchsteuerfrei gemäß Tabaksteuergesetz erfolgen.
Voraussetzungen sind insbesondere:
• gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers
• steuerliche Registrierung des Empfängers für verbrauchsteuerpflichtige Waren
• ordnungsgemäße Beförderung in einen anderen EU-Mitgliedstaat
• Einhaltung der unionsrechtlichen Vorschriften für Verbrauchsteuern
Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche hierfür erforderlichen Nachweise bereitzustellen.
§10 Ausfuhrlieferungen in Drittstaaten
Lieferungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union können unter den gesetzlichen Voraussetzungen umsatzsteuerfrei und verbrauchsteuerfrei erfolgen.
Voraussetzung ist ein ordnungsgemäßer Ausfuhrnachweis gemäß Zollrecht.
§10a Lieferungen in die Schweiz
Lieferungen von E-Liquids, elektronischen Zigaretten und Zubehör an genehmigte Großhändler in der Schweiz erfolgen als Ausfuhrlieferungen in einen Drittstaat.
Diese Lieferungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen
· umsatzsteuerfrei gemäß österreichischem Umsatzsteuerrecht und
· verbrauchsteuerfrei gemäß Tabaksteuergesetz
erfolgen.
Voraussetzung hierfür ist insbesondere:
· der Empfänger ist ein gewerblicher Importeur oder Großhändler mit entsprechender Berechtigung im Bestimmungsland
· die Ware wird tatsächlich aus dem Zollgebiet der Europäischen Union ausgeführt
· ein ordnungsgemäßer zollrechtlicher Ausfuhrnachweis wird erbracht
· sämtliche gesetzlichen Dokumentations- und Nachweispflichten werden eingehalten.
Die Einfuhrabgaben, Steuern sowie allfällige regulatorische Anforderungen im Bestimmungsland trägt der jeweilige Empfänger.
Der Käufer verpflichtet sich, die in der Schweiz geltenden gesetzlichen Bestimmungen für den Import und Vertrieb von E-Zigarettenprodukten einzuhalten.
Der Großhändler ist berechtigt, entsprechende Nachweise über die Einfuhrberechtigung des Empfängers anzufordern.
§11 Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart gilt: Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung ohne Abzug, vorbehaltlich positiver Bonitätsprüfung.
Zahlungsmöglichkeiten:
• Banküberweisung
• SEPA-Lastschrift
Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen gemäß §456 UGB sowie Mahnspesen.
§12 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma WTF Handels GmbH.
Der Weiterverkauf im ordentlichen Geschäftsbetrieb ist zulässig.
§13 Gewährleistung & Garantie
Der Empfänger ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Beschädigungen müssen auf Frachtbrief oder Lieferpapieren vermerkt und dem Großhändler gemeldet werden.
Der Großhändler gewährt folgende Garantien:
• E-Zigaretten Akkus (fest verbaut) & E-Zigaretten Akkuträger: 6 Monate
• E-Zigaretten Tanks & Pods: 6 Monate
• Akkuzellen: 3 Monate
Jegliche Flüssigkeiten und Verschleißteile, wie z.B. Ersatzverdampfer, sind von der Garantie ausgenommen.
§14 Rückkaufregelung
Der Großhändler verpflichtet sich zum Rückkauf gelieferter E-Liquids, wenn Produkte beschädigt sind, Verpackungsmängel vorliegen oder eine Verkaufsstelle ihren Betrieb dauerhaft einstellt.
Der Rückkauf erfolgt zum zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Lieferpreis, sofern sich die Ware in der kleinsten Verkaufseinheit und in verkehrsfähigem Zustand befindet.
§15 Produktsicherheit und Rückruf
Sollte ein Produkt aus Gründen der Produktsicherheit oder aufgrund behördlicher Anordnung zurückgerufen werden müssen, verpflichtet sich der Käufer zur unverzüglichen Unterstützung entsprechender Maßnahmen.
Der Großhändler haftet nicht für falsche Anwendung oder Missbrauch der Produkte. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Kunden ausreichend und korrekt informiert werden. Der Käufer haftet für den ordnungsgemäßen Verkauf der Ware (z.B. Einhaltung der Alterskontrolle, Einhaltung des Versandhandels- oder Werbeverbots)
§16 Jugendschutz
Der Verkauf von E-Liquids und E-Zigaretten an Endkunden darf ausschließlich an volljährige Personen erfolgen.
Die Verantwortung für die Einhaltung des Jugendschutzes liegt beim jeweiligen Händler.
§17 Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts.
Eine Haftung für indirekte Schäden, grobe Fahrlässigkeit oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Käufer ist verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen beim Weiterverkauf der Ware. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Produkte im Falle eines Weiterverkaufs an einen Händler im Ausland, nur in Länder verkauft werden, in denen die Produkte erlaubt sind.
§18 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt können sich Lieferfristen angemessen verlängern.
§19 Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der WTF Handels GmbH.
§20 Vorlagepflicht gemäß TabMG
Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen werden gemäß §10 Abs. 3 und 4 TabMG 1996 vorgelegt an:
• Bundesministerium für Finanzen
• Zollamt Österreich
• Monopolverwaltung GmbH
• Bundesgremium der Tabaktrafikanten.